Artikel 9 Abs. 1 der VZV über den Sehtest für Führerausweisgesuche wurde mit einer Inkraftsetzung ab März 2024 geändert. So sind Sehtests nun nicht mehr erforderlich für Personen, die bereits einen gültigen Führer- oder Lernfahrausweis besitzen.
Newsbeitrag vom 6. Juni 2024